Der Transport dieses Stoffes ist gem den namentlichen Eintrgen in der Tabelle 3-1 sowie Tabelle 2-7 im Luftverkehr verboten.

Siehe auch Bemerkungen 3) und 17) zur Tabelle 2-7:

3) "Explosive" Nebengefahrzettel erforderlich und der Lufttransport ist unter allen Umstnden verboten."

17) Durch Wasserzusatz wird die thermische Stabilitt dieses organischen Peroxids vermindert.